Freimaurerorden

Aussöhnung zwischen katholischer Kirche und Freimaurerei

Mons. Michael H. Weninger und Werner H. Heussinger, Landesgroßredner des Freimaurerordens

Interview mit dem ehem. Mitglied des Päpstlichen Rates, Mons. Michael Weninger, Botschafter a.D.

Werner H. Heussinger, Landesgroßredner und Pressesprecher der Großen Landesloge der Freimaurer von Deutschland (Freimaurerorden), traf Monsignore Michael Weninger mehrmals zu einem intensiven Gedankenaustausch. Daraus entwickelte sich ein lebendiger Dialog und es entstand das nachfolgende Interview. Michael Weninger bringt durch sein akribisches Quellenstudium Licht in den vom Zweiten Vatikanischen Konzil (1962 – 1965) ermöglichten Dialogprozess zwischen römisch-katholischer Kirche und Freimaurerei. Insbesondere ist es Monsignore Weninger zu verdanken, dass ein Stück der historischen Lebensleistung von Franz Kardinal König (1905 – 2004) an zentraler Stelle hervorgehoben und gewürdigt wird.

Die römisch-katholische Kirche und die Freimaurerei sind zwei universale Kräfte, welche von ihrer Genese her stets welt- und gesellschaftsverändernd gewirkt haben und dies auch weiterhin tun. Sie wissen um ihre Verantwortung, die aus ihrem je spezifischen Selbstverständnis getragen wird, für das Wohl der Menschen im Jetzt und für die Zukunft. Ihr Verhältnis zueinander war durch Jahrhunderte hindurch von Zwiespalt, Unverständnis, Aversionen und ja, auch offener Feindschaft geprägt. Die Zeit der Aussöhnung ist schon längst gekommen. Auch und gerade des gemeinsamen Wirkens wegen, wenngleich auf verschiedene Weise, für den Kampf um eine menschenwürdige Welt, die jedem gleichermaßen Heimat und Ausblick auf eine gelingende Zukunft bieten kann.

Der katholische Priester, langjährige höchstrangige österreichische Diplomat und enger Mitarbeiter der Päpste an der römischen Kurie widmet sich seit langen Jahren der Aussöhnung und dem Dialog dieser zwei ungleichen aber doch so engen Geschwister: Kirche und Freimaurerei. Seine jüngste Veröffentlichung „Loge und Altar“ hat weltweites Echo gefunden.

DDDr. Dr.h.c.mult. Michael Heinrich Weninger war fast neun Jahre römisch-katholischer Geistlicher an der vatikanischen Kurie und vorher langjähriger österreichischer Botschafter. Noch während seiner sehr erfolgreichen Laufbahn als Diplomat ist Michael Weninger in den geistlichen Stand getreten und ist somit der erste Botschafter in der Geschichte Österreichs, der zum Priester geweiht wurde. Er war unter anderem erster österreichischer Botschafter sowohl in Kiew als auch in Belgrad, also in den damals neu entstandenen Staaten Ukraine und Serbien. Von 2001 bis 2007 diente er als erster Österreicher als Politischer Berater der Präsidenten der Europäischen Kommission Romano Prodi und Jose Manuel Barroso, zuständig für den Dialog mit den Religionen, Kirchen und Weltanschauungen. Papst Benedikt XVI. berief Michael Weninger zum 1. November 2012, wieder als ersten Österreicher, in den Päpstlichen Rat für den Interreligiösen Dialog. Michael Weninger ist Autor des Buches „Loge und Altar“, in dem er sich mit der Versöhnung der katholischen Kirche mit der Freimaurerei auseinandersetzt und auch dafür eintritt.

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Werner H. Heussinger

Wie kam es überhaupt dazu, dass Ihr Werk „Loge und Altar – über die Aussöhnung von katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei“ letztlich als Dissertation (Bewertung: Summa cum laude) mit der Überschrift „Weisheit. Stärke. Schönheit“ an der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom am Institut für Spiritualität eingereicht werden konnte? Machen diese Umstände Ihr Buch nicht allein schon zu einem Politikum in gewisser Hinsicht?

Mons. Michael Weninger

Die Genese zu meinem Buch, das trotz COVID-Pandemie, bereits die Vorbereitung zur 3. Auflage erforderlich macht, ist im Grunde so einfach wie dramatisch. Schon während meiner Funktion als persönlicher politischer Berater der Präsidenten der Europäischen Kommission in den Jahren 2001 bis 2007, haben sehr viele freimaurerische Delegationen aus aller Welt und aller Obedienzen unter Leitung ihrer jeweiligen Großmeister der Europäischen Kommission einen Besuch abgestattet und mir gegenüber sehr oft eine ernste Klage zum Ausdruck gebracht. Sie lautete kurzgefasst so: Hundert Tausende von Mitgliedern des Bruderbundes gehören der römisch-katholischen Kirche an, sie sind sowohl glaubensfeste Katholiken als auch glühende Arbeiter am rauhen Stein, als den sie sich symbolisch verstehen.

Sind diese aufrechten Männer nun exkommuniziert, einfach deshalb, weil sie an sich freimaurerisch arbeiten, um noch bessere Menschen zu werden und gleichzeitig ihrem christlichen Glauben treu bleiben? Um ehrlich zu sein, ich habe damals keine Antwort gewusst. Aber dieser Konflikt hat mich in meinem Gewissen bewegt und nicht losgelassen. So bin ich diesem Problem mit allem gebotenen Ernst nachgegangen.

Dann, als römisch-katholischer Priester, hat sich das Problem radikal zugespitzt. Nämlich, als nicht wenige katholische Freimaurer zu mir mit ihren Bitten und Fragen gekommen waren, die Beichte ablegen zu dürfen, akzeptiert als Tauf- und Firmpate und zugelassen zum Altarsakrament zu werden sowie schließlich eine katholische Beerdigung zu erhalten.

Ich habe diese Situation und die Seelenqualen dieser Männer geradezu als skandalös empfunden. Wie kann es denn sein, dass es in der römisch-katholischen Kirche ein solches Unverständnis und eine solche Unbarmherzigkeit geben könne? Offensichtlich haben auch andere Priester und Theologen diese schreiende Ungerechtigkeit erkannt. Denn eines Tages wurde ich von der von den Jesuiten getragenen führenden Universität der Weltkirche, der Päpstlichen Universität Gregoriana in Rom, eingeladen, zu dieser Frage zu forschen und eine für die Zukunft tragfähige Position zu erarbeiten.

So kam es zu diesem Buch, das das erste dieser Art ist. Es orientiert sich strikt an den Quellen und bietet eine grundsätzliche und umfassende Disputation des Fragenkomplexes. Als Mitglied der römischen Kurie hatte ich dabei das Privileg, auch die Bestände von Archiven, die sonst verschlossen wären und die des päpstlichen Geheimarchivs konsultiert haben zu dürfen. Auch deshalb ist dieses Buch solitär.

Meine Bemühungen muss die akademischen Gremien der Gregoriana beeindruckt haben, sonst hätten sie die Arbeit nicht mit „summa cum laude“ bewertet und als erst 16.(!) Publikation im Fachbereich der Spiritualität zur Veröffentlichung textvollinhaltlich frei gegeben haben.

Aus diesem Text ist dann das etwas erweiterte Buch „Loge und Altar“ im Wiener Verlag Löcker erschienen.

Werner H. Heussinger

Ist die Zeit gekommen, dass die von vielen Menschen gewünschte endgültige Versöhnung zwischen römisch-katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei stattfinden kann – ganz im Sinne des ehemaligen Erzbischofs von Wien, Franz Kardinal König?

Mons. Michael Weninger

Genau genommen ist die Aussöhnung zwischen der römisch-katholischen Kirche und der Freimaurerei mit dem gültigen Kirchenrecht, dem Codes Iuris Canonici (CIC), aus dem Jahr 1983 bereits Wirklichkeit geworden. Papst Johannes Paul II. hat mit seiner Apostolischen Konstitution Sacrae Disciplinae Leges vom 25. Januar 1983 das neue Kirchenrecht (CIC) promulgiert und mit derselben Konstitution verfügt, dass es am ersten Adventsonntag desselben Jahres, dem 27. November 1983, in Kraft trete. Das CIC/1983 enthält nicht mehr die seit Jahrhunderten gültig gewesene Verfügung der Exkommunikation für Katholiken, die gleichzeitig Mitglied im Bruderbund der Freimaurer waren, und noch mehr: die Freimaurerei selbst wird mit keinem einzigen Wort mehr erwähnt, daher auch nicht verurteilend! Also, die schon seit Langem erwünschte Aussöhnung ist, sozusagen kirchenamtlich, bereits mit dem neuen Kirchenrecht von 1983 Wirklichkeit geworden.

Es war dies vor allem die Frucht der Bemühungen von Kardinal König, der, gestützt auf die Expertise von ihn begleitenden Theologen, mit führenden Vertretern des Bruderbundes über Jahrzehnte einen vertrauensvollen Dialog geführt hatte. Dieser war übrigens nur möglich gewesen, weil er auf der Grundlage des Zweiten Vatikanischen Konzils und auf Wunsch der Päpste geführt worden war. Und er war ein gesamtkirchlicher, globaler Dialog, ganz im Gegensatz zum deutschen Partikulardialog der Jahre 1974 – 1980. Dieser endete bekanntlich im Desaster.

Dieses Geschehen in Deutschland war es auch, das bestimmenden Einfluss auf die Entscheidungen des Heiligen Stuhls dergestalt hatte, dass die römische Glaubenskongregation am 26. November 1983, also einen Tag (!) vor dem Inkrafttreten des neuen Kirchenrechts, eine Deklaration veröffentlichte, der zufolge das „Urteil der Kirche gegenüber der Freimaurerei unverändert“ sei und damit auch das Faktum der Exkommunikation für die katholischen Freimaurer weiterhin bestehe.

Diese Deklaration stellte einen dramatischen Rückschlag für die Bemühungen um Aussöhnung dar. Bei den Katholiken unter den Freimaurern rief sie verständlicherweise Verbitterung und abgrundtiefe Enttäuschung hervor und bei den Gegnern unverhohlene Schadenfreude. Bis heute zeigt sich eine gewisse Ratlosigkeit, wie man diese Deklaration bewerten solle. Unter den Fachleuten hat sich die gut begründete Auffassung durchgesetzt, dass mit dieser das geltende Kirchenrecht nicht derogiert worden wäre. Auch folgte kein rechtsverbindliches Umgießen in entsprechende Canones und deren Einfügung in den CIC/1983.

Juridisch ist die Aussöhnung also erfolgt. Wünschenswert, um den Gegnern endgültig ihre Angriffe zu verunmöglichen und auch um den katholischen Mitgliedern des Bruderbundes eine endgültige Sicherheit zu gewähren, wäre eine öffentliche kirchliche Geste, ein symbolischer Akt der endgültigen Versöhnung.

Werner H. Heussinger

Sehen Sie für das Verständnis des Dialogprozesses einen Vorteil in der christlich ausgerichteten Freimaurerei mit ihren Hochgradsystemen gegenüber der vom Wesen her genuinen dreigradigen Johannismaurerei oder anders ausgedrückt: könnte hier nicht per se eine differenzierende Betrachtungsweise angebracht sein?

Mons. Michael Weninger

Ganz grundsätzlich besteht eine überaus beklagenswerte Problematik in der Tatsache, dass nie versucht worden war, die doch ziemlich bunte Vielfalt der freimaurerischen Wirklichkeit als solche in den Blick zu nehmen. Immer noch wird unverantwortlich verallgemeinernd von „der“ Freimaurerei gesprochen. Nur „die“ Freimaurerei hat sui generis so nie existiert und tut dies heute umso weniger, als „Freimaurer“, „Freimaurerei“ usw. marken- und namensrechtlich nicht geschützt sind. Jeder kann sich so nennen. Der diesbezügliche Wildwuchs, nicht nur in der Vergangenheit, sondern auch heutzutage, an mitunter krass obskuranten Erscheinungen, ist nicht zu übersehen. Dazu kommt noch, dass das Wissen um die Freimaurerei generell, und solcherart eben auch um die genuine, gerechte, vollkommene und reguläre Logenarbeit, wenn überhaupt, nur äußerst mangelhaft ist. Dies gilt umso mehr für die kirchlichen Entscheidungsträger, die bis heute in großer Zahl ihr negatives Verdikt gegen die genuine Freimaurerei und deren katholische Mitglieder vertreten. Eine Unterscheidung der Geister, um hier Ignatius von Loyola, dem Gründer des Jesuitenordens zu zitieren, tut also Not.

Neben dieser Holschuld gibt es gleichzeitig eine Bringschuld seitens der Bruderschaft, nämlich das urteilbildende Wissen zu vermitteln und eine aufklärende Informationspolitik zu betreiben. Auch deshalb ist der Dialog zwischen der katholischen Kirche und der Freimaurerei so wichtig. Missverständnisse und Vorurteile müssen aus der Welt geschafft werden, was nur durch eine faktengemäße Vermittlung an Kenntnis durch die eine und dessen seriöse Aneignung durch die andere Seite gelingen wird können. Die christliche Freimaurerei hat diesbezüglich einen gewissen Vorteil für das dialogale Geschehen.

Werner H. Heussinger

Inwiefern hat das Bild bzw. der Zustand der italienischen Freimaurerei den Dialogprozess zwischen römisch-katholischer Kirche und regulärer Freimaurerei negativ beeinflusst, insbesondere wenn man in Betracht zieht, dass einige Freimaurer das Amt des italienischen Ministerpräsidenten ausübten bzw. einflussreiche Minister waren, von der Loge Propaganda Due (P2) ganz zu schweigen?

Mons. Michael Weninger

Es kann kein Zweifel daran bestehen, dass die geschichtlichen Verhältnisse gerade in Italien, aber nicht nur dort, gewisse Parallelen können auch für die Entwicklungen in Frankreich und Belgien gezogen werden, besonders des 18. und 19. Jahrhunderts die Herausbildung des absolut negativen Bildes der Kirche über „die“ Freimaurerei maßgeblich geprägt haben. Auch diesbezüglich gilt, dass Papst und Kurie kaum zwischen den politischen Akteuren und ihren Organisationen differenziert hatten.

Tatsache ist, werfen wir den Blick beispielsweise auf das „Risorgimento“, den italienischen Einigungsprozess, dass viele und führende Freimaurer zur Durchsetzung ihrer politischen Ziele vor der Anwendung von Gewalt nicht zurückschreckten, weder von militärischer noch von legislativ-administrativer oder terroristischer Gewalt. Ziel war ja neben anderen die Eroberung des Kirchenstaates, die Entmachtung der kirchlichen Autoritäten in allen Regionen Italiens und die Zerschlagung sämtlicher kirchlicher Strukturen, sprich: die Zerstörung der Kirche. In der Folge kam es zu schrecklichen Exzessen der Gewalt, deren Täter selbst vor Mord und Totschlag nicht zurückschreckten.

Die Freimaurerei in Italien war in dieser Epoche, auf den Punkt gebracht, politisch extremistisch, radikal antiklerikal und antipäpstlich sowie immanent laizistisch gewesen. Was blieb denn unter diesen Umständen den im Grunde völlig wehrlosen Päpsten anderes übrig, als fortgesetzt, und bedauerlicherweise undifferenziert, die Exkommunikation gegen „die“ Freimaurer zu verhängen.

Die Freimaurerei in Italien war in jenem Zeitenlauf, um den italienischen Historiker T. Astori zu zitieren, weitgehend degeneriert, zu einer laizistisch-antikirchlichen Ideologie verkommen und zu einer extrem radikalen politischen Partei mutiert. Und so muss man anfügen, hat sie sich um Welten von der genuinen, regulären Freimaurerei der angelsächsischen Tradition entfernt, die sich stets als humanistische und kosmopolitische Institution zur moralischen Vervollkommnung des Einzelnen ohne konfessionelle und parteipolitische Vereinnahmung verstanden hatte, und dies bis heute tut.

In meinem Buch „Loge und Altar“ habe ich zu dieser Problematik ausführlich Stellung bezogen.

Werner H. Heussinger

Der Freimaurer sieht sich seinem Selbstverständnis nach als Suchender. Hat der Freimaurer hier nicht etwas gemeinsam mit dem Mönchtum, welches das Suchen als zentralen spirituellen Begriff kennt?

Mons. Michael Weninger

Die Menschheit benötigt mystische, fromme, in Berufung zu Heiligkeit und aus dem Charisma des Dienstes an Gott und den Nächsten lebende Menschen. So versteht sich der Christ dann nach Jesu eigenen Worten auch als ein zwar nicht von dieser Welt, aber in ihr und für sie Lebender. In dieser seiner so qualifizierten Bestimmung realisiert er seine Existenz wesensgemäß stets als ein Suchender, Forschender und Fragender!

Im Bruderbund der Freimaurer versammeln sich traditionell „freie Männer von gutem Ruf“, um – nach Maß und Ziel jeder für sich und im Verein mit den anderen Brüdern – an sich zu arbeiten, ein „wahrer“ Mensch, ein homo homini homo, zu werden. So verpflichtet sich jeder Freimaurer in seiner je eigenen freien Entscheidung in profilierter Weise nach Wahrheit, Menschenliebe, Selbstkritik und Selbsterkenntnis sowie Toleranz zu streben.

Ein Freimaurer versteht sich solcherart also, ganz seinem Wesen gemäß, als Suchender und Fragender. Er kann gar nicht anders! Allerdings tappt er nicht, sozusagen voraussetzungslos und ohne Orientierung, und schon gar nicht, wenn er ein christlicher Bruder ist, plan- und ziellos umher. Er wird sich in seinem von Gott gegebenen Auftrag, Mitschöpfer an der Schöpfung und Befreier seiner selbst von den weltlichen Verstrickungen zu sein, um vertieften Erwerb von Kenntnissen über den Schöpferwillen, um Wissen um die großen Zusammenhänge von Welt und Mensch bemühen und um gestalterisches Eingreifen entsprechend dem großen Bauplan des Universums. Das Fragen und das Suchen des Freimaurers sind radikal, weil sie an den Urgrund und Ursprung allen Seins reichen und worauf alles hinausläuft und warum eben nicht Nichts ist.

So kann festgehalten werden, dass sich die genuinen Freimaurer stets auch geistesverwandt mit den mönchischen, priesterlichen, asketischen Menschen empfunden haben. Die von ihm willentliche Arbeit zur eigenen Veredelung, damit er sich in den großen Bau der Menschenliebe harmonisch einfügen kann, weist ihn als Werktätigen von Gnaden aus. Das Ziel, symbolisch gesprochen, aus dem „rauen“ einen „ebenmäßigen“ Stein zu formen, das weiß jeder Freimaurer selbst, zu erreichen, heißt einen oft genug mühsamen Weg gehen zu müssen und einen, der auch eine zeitweilige Absonderung vom Lärm der Welt nötig macht. So zieht sich der Bruder Freimaurer von Zeit zu Zeit folgerichtig zu einer spirituellen, rituellen Arbeit aus der Profanität zurück, in einen Raum geistig/geistlicher Abgesondertheit. Klingt hier nicht wie von ferne das ora et labora der benediktinischen Spiritualität nach?

Selbst wenn der Freimaurer die höchsten Sprossen der meisterlichen Kunst erreicht haben mag, so bleibt sie doch der Vorläufigkeit und Endlichkeit verhaftet. Jeder Mönch weiß um die letztliche Unzulänglichkeit und Erlösungsbedürftigkeit seines irdischen Tuns. Gerade dieses Wissen bestärkt ihn jedoch, das Seine in freier Entscheidung zu leisten, um das „Werde, was du bist“, soweit es ihm mit seinen Charismen eben geschenkt ist, zu verwirklichen. Hat er sich, nach bestem Wissen und Gewissen redlich bemüht, an der Schwelle seines irdischen Lebens schließlich angelangt, stets ein meisterlich Suchender, ein Fragender und Zweifelnder geblieben zu sein, wird er mit dem Apostelfürsten Paulus bekennen dürfen: „Ich habe den guten Kampf gekämpft, den Lauf vollendet, die Treue gehalten“ (2 Tim 7)! Seine Hoffnung auf gerechte Entlohnung wird dann nicht enttäuscht werden!

In dieser Meisterschaft der Lebensbewältigung und -gestaltung sind sich Mönch und Freimaurer sehr nahe.

Werner H. Heussinger

Herzlichen Dank für dieses erhellende Interview.

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